Auch wenn die Quarantänepflicht aufgehoben ist gilt:
Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht. Ist das Fieber / der schlechte Allgemeinzustand nach drei Tagen noch gleichbleibend, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Heiserkeit, wird empfohlen, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. In der Schule finden keine Testungen mehr statt.
Entscheiden sich positiv auf SARS.CoV.2. Infektion getestete Personen gegen eine Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
Details können nachgelesen werden unter
BayMBI.2022Nr.631-VerkündungsplattformBayern (verkuendung-bayern.de)
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